Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein ist als Websitebetreiber bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
- Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (LandesInklusionsgesetz)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)
Website
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://hunsrueckmittelrhein.de
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
E-Mail: rathaus@vg-hm.de
Telefon: 06747 / 121-0
Ansprechpartner im Sinne dieser Gesetze ist:
Wolfgang Christ
E-Mail: w.christ@vg-hm.de
Telefon: 06747/121-0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderterungen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 16-5342
E-Mail: lb@mastd.rlp.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.05.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.05.2021 überprüft.
Quelle: eRecht24