Alters- und Ehejubiläen

  • Leistungsbeschreibung

    Ehrungen durch die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein erfolgen ab dem 50-jährigen Ehejubiläum und zum 90. und 95. Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag und zu jedem weiteren Lebensjahr. 

    Je nach Art der Jubiläums ehrt auch das Land Rheinland-Pfalz und ggfls. die Bundesrepublik Deutschland.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende