Tourismusbeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Der Tourismusbeitrag wird für die Tourismuswerbung und für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen erhoben.

    Die Beitragspflichtigen haben der Verbandsgemeindeverwaltung die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen. Sie haben die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen und auf Anforderung Nachweise zu erbringen.

    Nähere Erläuterungen ergeben sich aus den jeweiligen Satzungen über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der entsprechenden Körperschaft (Stadt bzw. Ortsgemeinde).


  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe des Tourismusbeitrages wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende