Doppik

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Im Land Rheinland-Pfalz wurde zum 01.01.2007 (bzw. mit Option zum 01.01.2009) ein neues kommunales Haushaltsrecht eingeführt. (= kommunale Doppik Rheinland-Pfalz)


    Bei diesem neuen kaufmännischen Rechnungswesen handelt es sich um ein Drei-Komponenten-System. Anstelle der bisherigen Aufteilung nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt treten die drei Säulen:

    • Vermögensrechnung (Bilanz)
    • Ergebnisplan bzw. Ergebnisrechnung
    • Finanzplan bzw. Finanzrechnung


    Anstelle der bisherigen Begriffe Einnahmen und Ausgaben treten die Begriffe Erträge (= Ergebnisrechnung) und Einzahlungen (= Finanzrechnung) bzw. Aufwendungen (= Ergebnisrechnung) und Auszahlungen (= Finanzrechnung).


    Vermögensrechnung (Bilanz)

    In der Vermögensrechnung ist das gesamte bewertete Vermögen der Gemeinde sowie die Herkunft der hierfür benötigten Mittel darzustellen.


    Ergebnisplan/Ergebnisrechnung


    Im Ergebnisplan werden alle Aufwendungen und Erträge einer Periode dargestellt. Er entspricht im Prinzip der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Das Ergebnis verändert als Gewinn oder Verlust das Eigenkapital (dargestellt in der Vermögensrechnung).


    Finanzplan/Finanzrechnung

    Im Finanzplan werden alle Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode dargestellt. Das Ergebnis hat Auswirkungen auf die Bilanzposition bzw. auf die Forderung / Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde (Einheitskasse).


    Die kommunalen Spitzenverbände haben in einem Gemeinschaftsprojekt umfangreiche Informationen zur kommunalen Doppik zusammengetragen.



     


  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne der einzelnen Kommunen finden Sie unter dem angeführten Link.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende