Werbeanlagen - Bauantrag
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungAnlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde EmmelshausenWerbeanlagen ab einer Größe von 1 m² benötigen einer Baugenehmigung. Ein entsprechender Bauantrag ist in 3-facher Ausfertigung über die Verbandsgemeinde Emmelshausen an die Kreisverwaltung in Simmern zu richten.
Anträge / Formulare- Bauantrag, 1 fach
- Baubeschreibung, 2 fach
- Flächenberechnung, 2fach
- amtlicher Lageplan, 2fach
- Bauzeichnungen (Ansichten), 2fach
- gfs. Standsicherheitsnachweis auf Anforderung, 2fach
Rechtsgrundlage
RechtsgrundlageLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Emmelshausen