Gewerbesteuer

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  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

    Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.

    Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

    Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein


    Hebesätze Gewerbesteuer

     Stand: 24.10.2023

    Ortsgemeinde
    Gewerbesteuer

    v.H. 
    Badenhard365
    Beulich380
    Bickenbach380
    Birkheim380
    Damscheid380
    Dörth380
    Emmelshausen380
    Gondershausen380
    Halsenbach380
    Hausbay380
    Hungenroth380
    Karbach380
    Kratzenburg380
    Laudert380
    Leiningen380
    Lingerhahn380
    Maisborn380
    Mermuth380
    Morshausen385
    Mühlpfad400
    Ney380
    Niederburg390
    Niedert380
    Norath380
    Oberwesel380
    Perscheid380
    Pfalzfeld380
    Sankt Goar380
    Schwall380
    Thörlingen380
    Urbar385
    Utzenhain380
    Wiebelsheim385
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. 

    Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

  • Was sollte ich noch wissen?


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