Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-MittelrheinHebesätze Gewerbesteuer
Stand: 24.10.2023
OrtsgemeindeGewerbesteuerv.H.Badenhard 365 Beulich 380 Bickenbach 380 Birkheim 380 Damscheid 380 Dörth 380 Emmelshausen 380 Gondershausen 380 Halsenbach 380 Hausbay 380 Hungenroth 380 Karbach 380 Kratzenburg 380 Laudert 380 Leiningen 380 Lingerhahn 380 Maisborn 380 Mermuth 380 Morshausen 385 Mühlpfad 400 Ney 380 Niederburg 390 Niedert 380 Norath 380 Oberwesel 380 Perscheid 380 Pfalzfeld 380 Sankt Goar 380 Schwall 380 Thörlingen 380 Urbar 385 Utzenhain 380 Wiebelsheim 385 Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Was sollte ich noch wissen?