Hundehaltung anmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-MittelrheinHebesätze Hundesteuer
Stand: 15.02.2023
Ortsgemeinde1. Hund2. Hundje weiterer Hund1. gefährlicher Hund2. gefährlicher Hundje weiterer gefährlicher Hund€/Jahr€/Jahr€/Jahr€/Jahr€/Jahr€/JahrBadenhard 35 55 70 300 500 700 Beulich 50 100 150 500 600 700 Bickenbach 24 48 60 500 750 1000 Birkheim 30 60 120 300 500 700 Damscheid 66 102 132 Dörth 30 42 60 300 500 700 Emmelshausen 88 110 140 400 800 1200 Gondershausen 72 108 144 480 720 960 Halsenbach 75 105 135 350 550 750 Hausbay 30 48 60 300 480 600 Hungenroth 48 72 96 300 500 700 Karbach 48 72 96 500 600 700 Kratzenburg 50 80 120 500 600 800 Laudert 78 102 132 300 450 600 Leiningen 48 60 72 480 600 720 Lingerhahn 40 100 200 300 500 1000 Maisborn 42 102 204 500 750 1000 Mermuth 40 55 75 500 600 700 Morshausen 48 80 120 600 1200 1800 Mühlpfad 24 48 96 500 600 700 Ney 48 72 96 500 600 700 Niederburg 80 110 150 300 480 720 Niedert 24 36 60 500 750 1000 Norath 48 96 120 500 600 700 Oberwesel 96 132 168 480 600 720 Perscheid 75 100 125 300 450 600 Pfalzfeld 60 120 192 600 1200 1920 Sankt Goar 78 132 168 180 200 220 Schwall 45 70 95 45 70 95 Thörlingen 40 80 120 500 750 1000 Urbar 78 102 144 300 480 720 Utzenhain 48 76 108 500 750 1000 Wiebelsheim 60 90 120 300 450 600 Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-MittelrheinDie jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-MittelrheinBei der Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um Angabe der Rasse.
Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln, bitten wir um Mitteilung der eingekreuzten Rassen.
Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:
Was sollte ich noch wissen?
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.