Hundehaltung anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Hebesätze Hundesteuer

    Stand: 15.02.2023

    Ortsgemeinde
    1. Hund
    2. Hund 
    je weiterer Hund
    1. gefährlicher Hund
    2. gefährlicher Hund
    je weiterer gefährlicher Hund

    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    Badenhard355570300500700
    Beulich50100150500600700
    Bickenbach2448605007501000
    Birkheim3060120300500700
    Damscheid66102132


    Dörth304260300500700
    Emmelshausen881101404008001200
    Gondershausen72108144480720960
    Halsenbach75105135350550750
    Hausbay304860300480600
    Hungenroth487296300500700
    Karbach487296500600700
    Kratzenburg5080120500600800
    Laudert78102132300450600
    Leiningen486072480600720
    Lingerhahn401002003005001000
    Maisborn421022045007501000
    Mermuth405575500600700
    Morshausen488012060012001800
    Mühlpfad244896500600700
    Ney487296500600700
    Niederburg80110150300480720
    Niedert2436605007501000
    Norath4896120500600700
    Oberwesel96132168480600720
    Perscheid75100125300450600
    Pfalzfeld6012019260012001920
    Sankt Goar78132168180200220
    Schwall457095457095
    Thörlingen40801205007501000
    Urbar78102144300480720
    Utzenhain48761085007501000
    Wiebelsheim6090120300450600
  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Bei der Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um Angabe der Rasse. 

    Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln, bitten wir um Mitteilung der eingekreuzten Rassen.

    Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:

    Anmeldeformular Hundesteuer.pdf

  • Was sollte ich noch wissen?

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende