Stundung von Forderungen
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungFür die Stundung kommunaler Forderungen wenden sie sich bitte unmittelbar an die Verwaltungsstelle, welche den Abgabenbescheid erlassen hat. Diese ist für die Billigskeitsmaßnahmen (u.a. Stundung) zuständig.
Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus