Übermittlungssperre

  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie das Recht der Übermittlung Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:

    • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten  an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.1 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten aus Anlass von  Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk  (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.2 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.3 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person  angehören (§ 42 Abs. 3 BMG i.V.m. § 42 Abs.2 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ((§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs.1 Soldatengesetz)


    * Das beigefügte Formular kann nur über den Button versendet werden, wenn die technischen Voraussetzungen (öffnen in externen Anwendung, digitale Signatur) erfüllt sind.

    ** Der Antrag muss unterschrieben (digital oder manuell) an die Meldebehörde versandt werden. Ohne Unterschrift wird ein Antrag nicht bearbeitet.

  • Rechtsgrundlage